Blazing-Beats Technik/Bühne Live-Demo  Presse  Photos

 

 

BLAZING-BEATS  Technical Rider

 

 

BLAZING BEATS by WADOKYO und GLORYFIRE

Inhalt:                       Taikoshow und Feuershow

Künstler:                   WADOKYO    (3 – 5 Musiker + 2 Stagehands)

                                 Glory Fire      (1-2 Firedancer + 1 Stagehand)

Die Bühnengröße muss mind. 6 mal 9 Meter betragen. Die Höhe beträgt mind. 3,5 Meter. Bei überdachten Bühnen ist wegen des Funkenfluges von Vorteil, wenn im vorderen Bereich in einer Tiefe von mind. 2 Metern keine Überdachung ist, oder direkt vor der Bühne genügend Fläche ( 4x3 Meter) vorhanden ist. Der Sicherheitsabstand zum Publikum beträgt 4 Meter.

Für die Explosionsstationen wird auf, oder direkt neben der Bühne ein Platz von 2 m² je Effekt benötigt. Maximal kommen 6 Explosionsstationen zum Einsatz. Jeweils 3 auf der linken und rechten Seite der Bühne symmetrisch angeordnet. Während der Aufführung darf ein Sicherheitsabstand von 5 Metern zu diesen Explosionsstationen nicht unterschritten werden. Der Bühnenboden muss eben, rutschfest und frei von Stolpermöglichkeiten sein.

Alle Teile der Bühne, insbesondere der Untergrund, müssen schwer entflammbar sein. Es gelten die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen. Die Zugänge müssen frei sein.

Die Be- und Entlademöglichkeit direkt an der Bühne, sollte für zwei Fahrzeug in der Größe eines Transporters gegeben sein. Spätere Parkmöglichkeit für die Transporter und 3-4 weitere PKWs muss gestellt werden.

Es sollte die Möglichkeit bestehen die Bühne vor dem Auftritt zu besichtigen.

Minimale Verunreinigungen durch die Brennflüssigkeit lassen sich nur schwer vermeiden. Direkt nach dem Auftritt kann daher eine geringe Rutschgefahr bestehen.

Die Beleuchtung im Bereich der Feuershow sollte relativ dunkel sein, für die Trommler wird, nach Absprache, Licht in blau und magenta eingesetzt.

In geschlossenen Räumen muss eine ausreichende Durchlüftung vorhanden sein. Rauchmelde- und Sprinkleranlagen müssen deaktiviert sein! Hilfskräfte und Securitypersonal müssen vorher eingewiesen werden.

Die Anwesenheitspflicht der Feuerwehr richtet sich nach den gesetzlichen Brandschutzbestimmungen. Die Verantwortung zur Klärung einer Anwesenheitspflicht der Feuerwehr, sowie ggf. die Veranlassung der Anwesenheit, liegt bei dem Veranstalter.